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ANYQUICKMOVE

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Zuletzt aktualisiert: [24. August 2024]

 

1. Fahrzeugkapazität und Gewichtskonformität

 

1.1 Sicherstellung der Lieferfähigkeit


Bei AnyQuickMove garantieren wir, dass wir jede Ladung transportieren, die in unsere Fahrzeuge passt, unter Einhaltung der folgenden Volumen-/Gewichtsbeschränkungen:

 

  • 13m³/1200kg

  • 20m³/1000kg

  • 38m³/3000kg

  • 50m³/6000kg

  • 53m³/8 000kg

  • 53m³/10 000kg

  • 84m³/24 000kg
    Die Grenze wird entweder durch Volumen oder Gewicht bestimmt, je nachdem, was zuerst erreicht wird, um sicherzustellen, dass der Auftrag sicher und effizient ausgeführt wird.

 

1.2 Verantwortung des Kunden für die Gewichtsschätzung

 

Gemäß unseren gesetzlichen Verpflichtungen müssen wir das Gewicht der von unseren Fahrern transportierten Ladung genau dokumentieren. Wir empfehlen unseren Kunden dringend, zuverlässige Waagen zu verwenden, um das Gewicht ihrer Gegenstände genau zu schätzen. Wir können Ihnen zwar Hinweise geben, aber letztendlich liegt es in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Ihre Gegenstände die Kapazität des Fahrzeugs nicht überschreiten. Sollte der Fahrer eine Diskrepanz zwischen dem Gewicht/der Ladung feststellen, die auf dem Ihnen 5 Tage vor dem geplanten Umzug zur Verfügung gestellten Gewichtsbestätigungsgerät aufgezeichnet wurde, und der tatsächlichen Ladung, behält sich der Fahrer das Recht vor, weitere Beladungen einzustellen. Diese Maßnahme stellt die Einhaltung von „1.1 Zusicherung der Lieferkapazität“ sicher und verhindert, dass der Gewichts-/Volumengrenzwert überschritten wird. Der Fahrer ist außerdem berechtigt, zu verlangen, dass bestimmte Gegenstände auf vom Kunden bereitgestellten Waagen gewogen werden, falls dies als notwendig erachtet wird, um die Integrität und Sicherheit der gesamten transportierten Ladung zu gewährleisten.

Um Störungen bei Ihrem Umzug zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen den Kauf einer zuverlässigen Waage, beispielsweise der unten verlinkten.

 

Professionelle Waagen bis 50kg

 

1.3 Recht zum Wiegen des Fahrzeugs


Wir behalten uns das Recht vor, das Fahrzeug an der nächstgelegenen registrierten Waage vom Abholpunkt aus zu wiegen. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs darf folgende Werte nicht überschreiten:

  • 3500 kg

  • 7500 kg

  • 12000 kg

  • 18000 kg

  • 24000 kg

  • 40000 kg

  • Dies ist abhängig vom verwendeten Fahrzeugtyp.

 

1.4 Obligatorische Inventareinreichung


Alle Kunden müssen mindestens 5 Tage vor Auftragsbeginn ein Inventarblatt mit der zu transportierenden Ladung vorlegen. Dies ist eine zwingende gesetzliche Anforderung und wird Ihnen elektronisch zugestellt, wo Sie es online ausfüllen können.

 

1.5 Verpackungsanforderungen


Alle Verpackungskartons müssen der Industrienorm in Größe und Stärke entsprechen und dürfen pro Karton nicht mehr als 20 kg wiegen.

 

1.6 Richtlinie für leere Möbel


Unsere Angebote basieren auf der Annahme, dass alle Möbelstücke leer sind, wie es die Zoll- und Strafverfolgungsvorschriften erfordern.

 

2. Be- und Entladen, Haftung

 

2.1 Pflichten des Fahrers und Beladepraktiken


Unser angebotener Service umfasst einen professionellen Fahrer, der das Fahrzeug nach bewährten Methoden be- und entlädt. Dazu gehört eine gleichmäßige Gewichtsverteilung und die Sicherung der Ladung, um eine sichere Lieferung zu gewährleisten. Unter keinen Umständen stellen wir Ihnen einen Träger zur Verfügung, der Sie bei Ihrem Umzug unterstützt. Aufgrund der Entfernungen und der Anzahl der Länder, die wir abdecken, ist dies nicht möglich. Abweichungen von den ursprünglichen Buchungsdetails müssen innerhalb von 24 Stunden nach Zahlung der Anzahlung mitgeteilt werden, um zusätzliche Gebühren zu vermeiden. Der Kunde muss alle relevanten Zugangsinformationen bereitstellen (z. B. sicherstellen, dass sich das Fahrzeug innerhalb von 10 Metern vom Eingang befindet).

 

2.2 Haftung für Schäden


Für Schäden, die durch das Abladen, Umladen, Umladung auf Wunsch des Kunden oder durch Überladung des Fahrzeugs entstehen, haftet AnyQuickMove nicht.

 

2.3 Verzögerungen außerhalb unserer Kontrolle


Wir können nicht für Verzögerungen verantwortlich gemacht werden, die durch Umstände außerhalb unserer Kontrolle verursacht werden, wie z. B. Wetter, größere Verkehrsverzögerungen, Unfälle, Zollkontrollen oder kundenbezogene Verzögerungen. Wenn solche Verzögerungen auftreten, werden wir Sie umgehend kontaktieren und versuchen, die Abholung oder Lieferung so schnell wie möglich neu zu planen.

 

2.4 Parkplatzverfügbarkeit

 

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass an allen Abhol- und Lieferpunkten Parkplätze zur Verfügung stehen. Wenn zum Parken im Umkreis von 10 Metern der Abhol-/Lieferadresse eine Genehmigung erforderlich ist, liegt es in der Verantwortung des Kunden, diese zu organisieren.

 

2.5 Parkgebühren


Eventuelle Parkkosten während der Be-/Entladung oder der Wartezeit des Fahrers gehen zu Lasten des Kunden.

 

2.6 Zahlungs- und Stornierungsbedingungen

 

Zum Schutz beider Parteien muss die gesamte Kommunikation bezüglich Zahlungen und Stornierungen schriftlich erfolgen und per E-Mail aufgezeichnet werden. Wenn die Restzahlung nicht 4 Tage vor dem Abholtermin eingeht, verwirkt der Kunde sein Stornierungsrecht und die Anzahlung ist nicht erstattungsfähig. Eine Rechnung für die Restzahlung wird 5 Tage vor dem Abholtermin ausgestellt. Stornierungen müssen mindestens 6 Tage vor dem geplanten Starttermin per E-Mail mitgeteilt und bestätigt werden. Für Aufträge, die innerhalb von 5 Tagen vor dem geplanten Termin gebucht werden, ist die volle Zahlung im Voraus erforderlich und nicht erstattungsfähig.

 

2.7 Fahrzeugdurchsuchungen durch Behörden


Im Falle einer Durchsuchung unserer Fahrzeuge durch Strafverfolgungs- oder Regierungsbehörden, einschließlich Zollbeamten, ist AnyQuickMove nicht für Schäden verantwortlich, die während der Durchsuchung entstehen. Als Nachweis der Durchsuchung verlangen wir einen Inspektionsstempel mit Datum.

 

3. Zusätzliche Kosten und Kundenpflichten

 

3.1 Zeiteinteilung für Be- und Entladung

 

Unseren Fahrern werden durchschnittlich 3 Stunden für das Beladen und 1 Stunde für das Entladen zugeteilt, was für 3,5-Tonnen-Fahrzeuge insgesamt 4 Stunden für Abholung und Zustellung ergibt. Für Fahrzeuge, die diese Größe überschreiten, gewähren wir bis zu 4 Stunden für das Beladen und Entladen, also insgesamt 8 Stunden. Sollte der Be- oder Entladevorgang diesen 4- bzw. 8-Stunden-Zeitraum überschreiten, wird eine zusätzliche Gebühr von 150 € zzgl. MwSt. pro Stunde erhoben. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, stellen Sie bitte sicher, dass an beiden Standorten legale Parkplätze und ausreichende Hilfe zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie, dass unsere Fahrer nur für die Organisation der Ladung im Fahrzeug verantwortlich sind. Jede zusätzliche Hilfeleistung des Fahrers fällt nicht in den Geltungsbereich unserer Geschäftsbedingungen, und AnyQuickMove haftet nicht für Vorfälle, die sich aus einer solchen Hilfeleistung ergeben können.

 

3.2 Gebühren für verspätete Fahrzeuge

 

Alle Lieferungen erfolgen direkt vom Abholort, ohne dass im angegebenen Preis zusätzliche Zeit anfällt. Wenn der Kunde eine Verzögerung des Fahrzeugtermins wünscht, wenn Zollpapiere ungenau oder unvollständig sind oder wenn der Kunde oder sein Vertreter zum vereinbarten Zeitpunkt nicht anwesend ist oder sich weigert, das Fahrzeug zu be- oder entladen, wird eine Standzeitgebühr von 294 € zzgl. MwSt. pro Fahrzeug und Tag erhoben. Diese Gebühr ist auf maximal 48 Stunden begrenzt, sodass sich für den 48-Stunden-Zeitraum eine Gesamtgebühr von 598 € zzgl. MwSt. ergibt. Die vollständige Bezahlung dieser Gebühren muss erfolgen, bevor die Lieferung oder Entladung erfolgen kann.

 

3.3 Vergabe der Arbeiten an Subunternehmer

 

Wir behalten uns das Recht vor, einen Teil oder alle Arbeiten, für die wir ein Angebot abgegeben haben, ohne vorherige Benachrichtigung an Sie weiterzuvergeben, insbesondere in Situationen, in denen unvorhergesehene Umstände alternative Vereinbarungen erforderlich machen. Unsere Unternehmensrichtlinien und -standards bleiben in Kraft und stellen sicher, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AnyQuickMove weiterhin in vollem Umfang gelten.


 

3.4 Zoll und Steuern


AnyQuickMove ist nicht für vom Zoll für den Transport Ihrer Waren erhobene Steuern verantwortlich. Der Kunde ist für die Zahlung dieser Steuern verantwortlich. Verzögerungen aufgrund fehlerhafter Unterlagen führen zu zusätzlichen Gebühren, wie oben in 3.2 angegeben.

 

3.5 Zurückbehaltung von Waren wegen unbezahlter Gebühren


AnyQuickMove behält sich das Recht vor, die Ware des Kunden bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Beträge einzubehalten.

 

3.6 Lieferung an alternative Adressen


Bei einer Lieferung an einen anderen Ort als die vom Kunden angegebene Adresse (z. B. einen Nachbarn, Freund oder Kollegen) ist AnyQuickMove nicht für die Artikel verantwortlich, sobald das Fahrzeug das andere Grundstück verlassen hat.

 

3.7 Kommunikationsverantwortung


AnyQuickMove kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn unsere E-Mails aufgrund von Spam- oder Junk-Filtern nicht beim Kunden ankommen.

 

4. Fahrzeugprobleme

 

4.1 Fahrzeugpanne oder Verspätung


Im Falle einer Fahrzeugpanne oder Verspätung bemüht sich AnyQuickMove, so schnell wie möglich ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Wir können jedoch nicht garantieren, dass das Ersatzfahrzeug dieselben Spezifikationen aufweist. Wenn das Ersatzfahrzeug nicht die gesamte Ladung aufnehmen kann, werden die restlichen Gegenstände innerhalb von 7 Tagen mit dem nächsten verfügbaren Fahrzeug transportiert.

 

5. Versicherung für Inlands- und Auslandsumzüge

 

5.1 Totalverlustdeckung


AnyQuickMove bietet eine Totalschadendeckung für Inlands- und Auslandsumzüge. Diese beschränkte Haftungsdeckung gilt, wenn Ihre gesamte Sendung aufgrund eines größeren Zwischenfalls verloren geht oder beschädigt wird. Für weiteren Schutz stehen zusätzliche Versicherungsoptionen zur Verfügung (siehe unsere Versicherungsseite).

 

5.2 Verantwortung des Kunden für die Verpackung


Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass alle Artikel wie Matratzen, Sofas, Möbel, Haushaltsgeräte und Bilder usw. (diese Liste ist nicht vollständig) vor der Abholung ordnungsgemäß verpackt sind. Informationen zu geeigneten Verpackungsmethoden finden Sie in unseren ausführlichen Anleitungen . Fernseher müssen sich in ihrer Originalverpackung oder einer geeigneten Verpackung mit Schutzpolsterung befinden.

 

5.3 Auswirkungen unsachgemäßer Verpackung auf die Beladung


Unsachgemäß vorbereitete Artikel können den Ladevorgang beeinträchtigen. Daher ist es wichtig, dass alle Artikel richtig verpackt werden, um Verzögerungen und mögliche Schäden zu vermeiden.

 

6. Schutz des guten Rufs

 

6.1 Online- und mündliche Kommentare


Jegliche negativen oder abfälligen Kommentare, die online oder mündlich ohne Grundlage abgegeben werden oder die vor Gericht nicht bewiesen sind, können als schädlich für den Ruf unseres Unternehmens angesehen werden. Wir behalten uns das Recht vor, für derartige Handlungen Schadensersatz zu verlangen. Bitte beachten Sie zunächst unser Beschwerdeverfahren .

 

7. Zoll und Dokumentation

7.1 Verbotene und eingeschränkte Waren

Bitte beachten Sie unsere Richtlinie zu verbotenen und eingeschränkten Waren auf der Seite "Verbotene und eingeschränkte Gegenstände". Stellen Sie sicher, dass Sie die Listen der verbotenen und eingeschränkten Waren sowohl für das Export- als auch für das Importland einhalten. Die Einhaltung liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden, und AnyQuickMove kann nicht für falsche Angaben haftbar gemacht werden.

 

7.2 Verantwortlichkeiten bei der Zollabfertigung

AnyQuickMove ist kein Zollabfertigungsagent und kann nicht für falsche oder verspätete Unterlagen verantwortlich gemacht werden, die im Namen des Kunden beim Zoll vorgelegt werden.

 

7.3 Vorauszahlung von Zöllen

Wenn unsere Fahrzeuge aufgrund falscher Unterlagen Gefahr laufen, aufgehalten zu werden, kann AnyQuickMove die Mehrwertsteuer/IVA/Zollgebühren in Ihrem Namen zahlen und diese vor der Lieferung von Ihnen zurückfordern. Wir werden Ihnen einen Nachweis über den gezahlten Betrag in Form einer Rechnung oder eines Belegs des Zollabfertigungsagenten zur Verfügung stellen.

 

8. Zustimmung zu den Bedingungen

 

Mit der Annahme unseres Angebots und der Zahlung der Anzahlung stimmen Sie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig zu.

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