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Disziplinarverfahren für AnyQuickMove.com

Bei AnyQuickMove verpflichten wir uns, in allen Bereichen unseres Unternehmens hohe Standards in Bezug auf Leistung, Verhalten und Professionalität einzuhalten. Dieses Disziplinarverfahren gilt für alle Mitarbeiter, einschließlich Fahrer, Büropersonal und Management. Es soll sicherstellen, dass Disziplinarangelegenheiten fair, konsequent und transparent behandelt werden.

 

1. Zweck und Geltungsbereich

1.1 Zweck

  • Der Zweck dieses Disziplinarverfahrens besteht darin, einen klaren und konsistenten Rahmen für den Umgang mit Problemen im Zusammenhang mit dem Verhalten, der Leistung und dem Benehmen der Mitarbeiter bereitzustellen.

 

1.2 Geltungsbereich

  • Dieser Prozess gilt für alle Mitarbeiter von AnyQuickMove, unabhängig von ihrer Rolle, einschließlich Fahrer, Büropersonal und Management.

 

2. Grundsätze

2.1 Fairness und Konsistenz

  • Disziplinarmaßnahmen werden unternehmensweit fair und einheitlich angewendet. Alle Mitarbeiter erhalten die Möglichkeit, ihr Verhalten und etwaige mildernde Umstände zu erklären, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

 

2.2 Vertraulichkeit

  • Alle Disziplinarangelegenheiten werden streng vertraulich behandelt. Informationen werden nur an diejenigen weitergegeben, die sie zur Lösung des Problems kennen müssen.

 

2.3 Vertretungsrecht

  • Arbeitnehmer haben das Recht, bei jedem formellen Disziplinargespräch von einem Kollegen oder einem Gewerkschaftsvertreter begleitet zu werden.

 

2.4 Beschwerdeverfahren

  • Arbeitnehmer haben das Recht, gegen jede formelle Disziplinarmaßnahme, die gegen sie verhängt wird, Berufung einzulegen.

 

3. Arten von Disziplinarproblemen

3.1 Verhalten

  • Beispiele für Verhaltensprobleme sind unter anderem:

    • Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien oder -verfahren

    • Gehorsamsverweigerung oder Weigerung, angemessene Anweisungen zu befolgen

    • Belästigung, Mobbing oder Diskriminierung

    • Missbrauch von Firmeneigentum oder -ressourcen

    • Anwesenheits- und Pünktlichkeitsprobleme

    • Unehrlichkeit oder Diebstahl

 

3.2 Leistung

  • Zu den Leistungsproblemen können gehören:

    • Nichterreichen vereinbarter Leistungsziele oder -standards

    • Unzureichende Arbeitsleistung oder mangelnde Anstrengung

    • Wiederholte Fehler oder schlechte Arbeitsqualität

 

3.3 Grobes Fehlverhalten

  • Als grobes Fehlverhalten gilt ein Verhalten, das als so schwerwiegend angesehen wird, dass es eine sofortige fristlose Entlassung rechtfertigt. Beispiele hierfür sind:

    • Körperliche Gewalt oder Drohungen

    • Grobe Fahrlässigkeit führt zu schweren Schäden oder Verletzungen

    • Schwerwiegende Verstöße gegen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften

    • Betrug oder vorsätzliche Verfälschung von Unterlagen

    • Schwerwiegender Missbrauch von Firmeneigentum, einschließlich Fahrzeugen

 

4. Informelle Disziplinarmaßnahmen

4.1 Mündliche Verwarnung

  • Bei geringfügigen Verhaltens- oder Leistungsproblemen kann der unmittelbare Vorgesetzte oder Manager des Mitarbeiters das Problem informell durch eine mündliche Verwarnung ansprechen. Der Mitarbeiter wird auf das Problem, den erwarteten Verhaltens- oder Leistungsstandard und jede verfügbare Unterstützung oder Anleitung zur Verbesserung aufmerksam gemacht.

 

4.2 Dokumentation

  • Obwohl eine mündliche Verwarnung informell ist, kann ein Protokoll des Gesprächs zur späteren Bezugnahme aufbewahrt werden.

 

5. Formelle Disziplinarmaßnahmen

5.1 Untersuchung

  • Wenn ein schwerwiegenderes Problem auftritt oder nach einer informellen Abmahnung keine Verbesserung eintritt, wird eine formelle Untersuchung eingeleitet. Dabei kann es zu einer Befragung des betroffenen Mitarbeiters sowie etwaiger Zeugen und zur Überprüfung relevanter Dokumente oder Beweise kommen.

 

5.2 Aussetzung

  • In Fällen mutmaßlichen groben Fehlverhaltens oder wenn die Anwesenheit des Mitarbeiters die Untersuchung beeinträchtigen könnte, kann der Mitarbeiter bis zum Abschluss der Untersuchung bei voller Bezahlung suspendiert werden.

 

5.3 Disziplinarversammlung

  • Sobald die Untersuchung abgeschlossen ist, wird der Mitarbeiter zu einem formellen Disziplinargespräch eingeladen. In der Einladung werden die zu besprechenden Themen erläutert und der Mitarbeiter wird mindestens 48 Stunden im Voraus darüber informiert. Der Mitarbeiter hat das Recht, von einem Kollegen oder Gewerkschaftsvertreter begleitet zu werden.

 

5.4 Ergebnisse der Disziplinarkonferenz

  • Mögliche Ergebnisse des Disziplinargesprächs sind:

    • Keine weiteren Maßnahmen: Wenn die Untersuchung ergibt, dass die Vorwürfe unbegründet sind, werden keine weiteren Maßnahmen ergriffen.

    • Schriftliche Verwarnung: Wenn das Problem begründet, aber nicht schwerwiegend ist, wird eine formelle schriftliche Verwarnung ausgesprochen. Die Verwarnung enthält Einzelheiten zum Problem, zur erwarteten Verbesserung und zum Zeitrahmen für die Verbesserung. Die Verwarnung bleibt für einen bestimmten Zeitraum, normalerweise 6 bis 12 Monate, in der Akte des Mitarbeiters vermerkt.

    • Letzte schriftliche Verwarnung: Bei schwerwiegenderen Problemen oder wenn nach einer schriftlichen Verwarnung keine Verbesserung eintritt, kann eine letzte schriftliche Verwarnung ausgesprochen werden. Diese bleibt für einen längeren Zeitraum, in der Regel 12 bis 24 Monate, in der Akte des Arbeitnehmers vermerkt.

    • Degradierung oder Versetzung: In manchen Fällen kann es angebracht sein, den Mitarbeiter zu degradieren oder ihm eine andere Funktion innerhalb des Unternehmens zuzuweisen.

    • Kündigung: Bei grobem Fehlverhalten oder wenn auch nach einer letzten schriftlichen Abmahnung keine Besserung eintritt, kann dem Arbeitnehmer je nach Schwere des Verstoßes eine fristlose oder eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden.

 

6. Beschwerdeverfahren

6.1 Beschwerderecht

  • Mitarbeiter haben das Recht, gegen jede formelle Disziplinarmaßnahme, die gegen sie verhängt wird, Einspruch einzulegen. Einsprüche müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt des Disziplinarbescheids schriftlich eingereicht werden.

 

6.2 Berufungssitzung

  • Innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang des Einspruchs wird ein Berufungstermin anberaumt. Der Einspruch wird von einem Vorgesetzten angehört, der nicht an der ursprünglichen Entscheidung beteiligt war. Der Arbeitnehmer hat das Recht, sich von einem Kollegen oder Gewerkschaftsvertreter begleiten zu lassen.

 

6.3 Ausgang des Berufungsverfahrens

  • Das Ergebnis der Berufung wird innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Berufungssitzung schriftlich mitgeteilt. Mögliche Ergebnisse sind:

    • Bestätigung der ursprünglichen Entscheidung

    • Aufhebung der ursprünglichen Entscheidung

    • Verringerung der Schwere der Disziplinarmaßnahme

 

7. Aufzeichnungen

7.1 Dokumentation

  • Alle Disziplinarmaßnahmen, einschließlich informeller Verwarnungen, werden dokumentiert und in der Personalakte des Mitarbeiters aufbewahrt. Diese Informationen werden vertraulich behandelt und nur an diejenigen weitergegeben, die davon Kenntnis haben müssen.

 

7.2 Dauer der Speicherung

  • Aufzeichnungen über Disziplinarmaßnahmen werden je nach Schwere des Problems für einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Aufzeichnungen aus der Akte des Mitarbeiters entfernt, sofern keine weiteren Disziplinarmaßnahmen vorliegen.

 

8. Überprüfung der Disziplinarpolitik

8.1 Kontinuierliche Verbesserung

  • Dieses Disziplinarverfahren wird regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass es weiterhin wirksam ist und dem aktuellen Arbeitsrecht und den bewährten Praktiken entspricht.

 

8.2 Mitarbeiterfeedback

  • Wir ermutigen unsere Mitarbeiter, uns Feedback zu diesem Prozess zu geben, damit dieser uns bei der Verbesserung unterstützt und dafür sorgt, dass er fair, transparent und effektiv ist.

 

Durch die Durchführung dieses Disziplinarverfahrens möchte AnyQuickMove für alle Mitarbeiter ein positives, produktives und professionelles Arbeitsumfeld aufrechterhalten.

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